2004
Ein paar Vorschläge zur Güte
Der folgende Text ist eine Glosse auf die lautstarken Forderungen der Arbeitgeberverbände, allen voran BDI-Präsident Michael Rogowski (bis Ende 2004).
Die jetzigen Sozialsysteme sind nicht finanzierbar. Und das ist auch gut so. Ihr Zusammenbruch weitet den Blick für umfassende Reformen. Im folgenden seien ein paar unparteiische Vorschläge gemacht, wie die soziale Marktwirtschaft wieder finanzierbar und fit für den Weltmarkt gemacht werden kann.
1. Die für 2005 geplante Reform der Arbeitslosen-Systeme war kalt-, äh halbherzig. Menschen, die wirklich Arbeit wollen, finden nach wie vor Arbeit in unserem Lande. Der Bezug der Arbeitslosenhilfe genannten Almosen ist künftig nur noch für sechs Monate zu gewähren und bis 2010 schrittweise ganz zu streichen. Die Arbeitslosenversicherung ist in einen Fonds überzuführen, aus dem die für die Staatsschulden anfallenden Zinszahlungen geleistet werden können.
2. Ab 2010 werden Arbeitslose nicht mehr vom Staat zu gemeinnützigen Arbeiten herangezogen, sondern an Betriebe vermittelt, wo sie kostenlose Arbeit zu leisten haben (die Arbeit für einzelne Unternehmen ist volkswirtschaftlich betrachtet ebenfalls vollständig gemeinnützig).
3. Arbeitslosen steht es für einen noch zu bestimmenden Übergangszeitraum frei, ihren Lebensunterhalt innerhalb genau begrenzter Gebiete (Almosen-Zonen) zu erbetteln. Diese Tätigkeit ist offiziell zu beantragen und zu dokumentieren. Der Ertrag dieser Tätigkeit wird einer Steuer von 30% unterworfen, die zur Überwachung der Almosen-Zonen eingesetzt wird.
4. Bleiben Menschen länger als zwei Jahre arbeitslos, erhalten sie in ihren Personalausweis den Eintrag „arbeitsunwillig“. Dieser Eintrag kann auf Antrag gelöscht werden, sobald wieder ein Arbeitsverhältnis zustande kommt.
5. Arbeitsunwillige dürfen sich nicht mehr in den Almosen-Zonen aufhalten und auch sonst keiner ungenehmigten Tätigkeit nachgehen. Für ihren Lebensunterhalt und sämtliche entstehenden Kosten haben ihre Familien-Angehörigen aufzukommen. Genaueres regelt eine Arbeitsunwilligen-Verordnung.
6. Arbeitsunwillige besitzen kein Wahlrecht.
7. Die ärztliche Behandlung von Arbeitslosen und Arbeitsunwilligen erfolgt in Sammelkliniken, in denen Arbeitslose mit medizinischen Ausbildungen zu Niedriglöhnen beschäftigt werden, die der Sozialhilfe entsprechen.
8. Die Einkommenssteuer für die gesellschaftlichen Leistungsträger, das sind Personen mit Jahreseinkommen nicht unter zwei Millionen Euro, wird abgeschafft.
In bezug auf Punkt 7 wäre zu überlegen, ob man auch die Jahreseinkommen ab eine Million Euro mit ins Boot nimmt. Insgesamt wäre das Ganze noch um viele weitere Punkte zu erweitern. Die angeführten Ideen sind nur ein erster Anfang. Aber Sie sehen, wenn man erst einmal anfängt, sich Gedanken zu machen, kommt man schon auf Lösungen aus der gegenwärtigen Misere.
A. Pogowski (Name von der Redaktion geändert)