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20.06.2002

Die Frage der Kooptation

Diese Gedanken entstanden im Zusammenhang mit der Situation in der Gemeinde Berlin-Wilmersdorf der Christengemeinschaft.

Im folgenden soll versucht werden, die Frage der Kooptation des Gemeinderats möglichst objektiv zu beleuchten, indem Gründe für und gegen die Kooptation einander gegenübergestellt werden. Für mich persönlich ist das eindeutige Ergebnis, das die Gründe für dieses Verfahren angesichts der Gegenargumente keinen wirklichen Bestand haben können. Ich bin hier jederzeit dankbar für Hinweise, aus welcher Sicht heraus man zu einem anderen Ergebnis kommen könnte. 


Zunächst ist es wichtig, daß man auf die jeweils echten Gründe schaut. So kann z.B. „Tradition“ als solche kein Grund für etwas sein, sondern entweder stehen hinter einer Tradition reale, heute gültige Gründe oder nicht.

Ich möchte zunächst alle möglichen Argumente aufführen, die ich persönlich für die Kooptation finden konnte. Ihre in sich zunächst bestehende Berechtigung kann wohl trotz der Kürze deutlich werden. Die weitere Ausführung erfolgt im Rahmen der Gegenargumente bzw. kann aus diesen indirekt deutlich werden. Alles darüber Hinausgehende wäre Aufgabe derer, die das Prinzip der Kooptation tatsächlich auch angesichts der Gegenargumente befürworten können.

-  Der Gemeinderat darf nicht zu groß werden.
-  Man muß zusammenarbeiten können.
-  Die Pfarrer tragen die Verantwortung für die Gemeinde und dürfen sich daher die Entscheidung vorbehalten, wer im  Gemeinderat mitarbeiten darf (wem sie entsprechende Fähigkeiten zusprechen etc.) - aus folgenden Überlegungen:
   - Bestimmte Menschen könnten im Gemeinderat die Arbeit unmöglich machen.
   - Bestimmte Impulse könnten „schädlich“ sein.
-  Es gibt kein besseres Verfahren. Bei einem Mitspracherecht der Gemeinde bestünde sofort die Gefahr der Parteibildung und des Mobbing (u.a. weil dem Einzelnen der Überblick und in verschiedenem Grad die Fähigkeiten zur Verantwortung, zum selbstlosen Urteil etc. fehlen).
-   Die durch die Kooptation begründete Hierarchie soll ein Abbild der Hierarchien der geistigen Welt sein. 

Gerade weil vielleicht das Argument der mangelnden Alternative bzw. der damit verbundenen „Gefahren“ angeführt werden könnte, möchte ich zunächst reale Tatsachen bzw. Symptome gegenüberstellen:

-  Die Mitglieder des Gemeinderats werden kooptiert und von der Gemeindeversammlung dann nur noch bestätigt.
-  Der Gemeinderat trat bis zum Gemeindeabend im April quasi überhaupt nicht in Erscheinung.
-  Der Gemeinderat tagt nicht-öffentlich, seine Beschlüsse werden höchstens indirekt bekannt.
-  Immer wieder einmal kam es auf Gemeindeversammlungen vor, daß bestimmte Fragen aus der Gemeinde (z.B. nach der Größe der Gemeinde) in unsozialer Weise zurückgewiesen oder nicht wirklich beantwortet wurden.
-  Die Beziehung zwischen Gemeinderat und Gemeinde wird nicht hinterfragt. Die Frage nach zeitgemäßen bzw. zukunftsweisenden Formen des sozialen Miteinander wird nicht gestellt.
-  Überhaupt ist oft eine gewisse Scheu vor Fragen bemerkbar. 

Aus solchen Phänomenen heraus entstehen ungute Empfindungen, die sich in der Gemeinde in einer entsprechenden Atmosphäre äußern und schließlich auch zu der Frage nach dem Prinzip der Kooptation und ihren Gründen führen - wie sie ja insbesondere im Frühjahr auch zur Sprache kamen.

Der Gemeinderat darf nicht zu groß werden

Befürchtet man wirklich, daß durch einen Ansturm verantwortungs-entschlossener Menschen der Gemeinderat arbeitsunfähig wird oder fürchtet man die Tatsache, daß neue Mitglieder eine andere Sicht haben als man selbst? – Wenn das Organ größer wird, zeigt sich zunächst nur, welche Menschen wirklich mit anderen zusammenarbeiten können (was Kontroversen ausdrücklich einschließt) und wer in einem Organ, das auf Zusammenarbeit angewiesen ist, eher nicht seine wahre Aufgabe hat. Wenn aber aus wirklich objektiven Gründen eine bestimmte Anzahl nicht überschritten werden soll, kann doch keinesfalls das banale Argument gelten, daß das „Boot schon voll“ sei, sondern dann muß ein Urteil gefunden werden, wer die größten und wertvollsten Fähigkeiten hat. Es geht nicht darum, wer „zuerst da war“, sondern wer die wichtigsten Impulse und Fähigkeiten einbringen kann.

Das Urteil darüber kann aber doch nicht der bestehende kleine Kreis beanspruchen. Kann und will er unbefangen darüber urteilen, ob ein neu Hinzukommender weniger oder mehr Fähigkeiten hat als jedes der bisherigen Mitglieder? Jedes Amt, besonders aber im Rahmen der Kooptation, ist ganz stark den Versuchungen der Widersacher ausgesetzt, die einem Illusionen über die eigene Bedeutung und Fähigkeiten aufdrängen wollen (im Sinne der Überschätzung relativ zu Menschen außerhalb des Amtes). Im extremsten Fall führt dies zu einer „Selbstbewahrheitung der Macht“. Wer hier behaupten wollte, sich selbst mit voller Objektivität anschauen zu können, müßte ein Eingeweihter sein, der sich seines Doppelgängers in jedem Augenblick voll bewußt ist.

Man muß zusammenarbeiten können – wer „kann“ mit wem?

In der Tat muß die Fähigkeit zur Zusammenarbeit da sein. Das gibt aber niemals gerade jenen, die meinen, mit bestimmten Menschen nicht zusammenarbeiten zu können, das Recht, diese zurückzuweisen. Es müßte gerade in solchen Fällen die ganze Gemeinde zu einem unabhängigen Urteil finden, wer dann im Gemeinderat Verantwortung übernehmen soll. Dies ist  natürlich immer verbunden mit dem Auftrag, die Fähigkeit zu erüben, sich über persönliche Antipathien und Konflikte zu erheben.

Man kann natürlich auf dem Standpunkt stehen, daß um der Effizienz der Entscheidung und auch der späteren Zusammenarbeit willen ein kleiner Kreis sich die entsprechende Entscheidungsgewalt herausnehmen dürfe. Man will der Sache - hier der Gemeinde - dienen, und was wäre da schlimmer, wenn man dies nicht kann, weil man miteinander „nicht kann“? Jedoch: Das Argument der Effizienz kann nicht bestehen angesichts anderer Aspekte, die dem eigentlichen Ziel des Dienens näher stehen. – Der Gemeinde dienen, bedeutet nicht nur die effektive Lösung und Ausführung sachlicher Fragen und praktischer Erfordernisse. Es bedeutet zunächst und vor allem, Gemeinde insgesamt zu fördern und überhaupt immer wieder neu zu bilden. Was nützt zum Beispiel ein in wunderbarer Teamarbeit effizient erreichtes, perfektes Ergebnis (z.B. eine Veranstaltung, eine Anschaffung oder eine Ausarbeitung von Vortragsthemen), wenn der zugrundeliegende Prozeß dem Gemeindeleben mehr Möglichkeiten geraubt als geschenkt hat? Oder wenn Mitglieder der Gemeinde grundsätzlich die Art, wie Din­ge entschieden werden - oder allgemein: wie der Gemeinderat sich bildet - ab­lehnen müssen? Die Frage nach dem Gemeindeleben selbst kann niemals unwichtiger sein als Überlegungen zur Effizienz einzelner Aspekte. Der ganze Bereich des Sozialen, der Umgang miteinander, ist nach meiner Überzeugung neben dem Kultus die zentrale Aufgabe der Christengemeinschaft, wie ich nachher ausführlicher darstellen will.

Wenn für die Kooptation das Argument „Effizienz“ angeführt wird, wirkt in jedem Fall ein Stück „Bequemlichkeit“ mit. Man mag noch so viel Erfahrung damit gemacht haben, daß „man“ immer wieder mit manchen Menschen wirklich nicht zusammenarbeiten kann. Es muß dennoch gerade für Christen und/oder Anthroposophen gelten (wenn überhaupt für Menschen dieser Anspruch aufrechterhalten werden soll), daß sie mit jedem Menschen zusammenarbeiten können müßten. Die Möglichkeit, an der Verwirklichung von Idealen zu arbeiten, hört genau dann auf, wenn man sie aus dem Auge verliert. Das heißt: Für einen Christen darf es nie eine Entschuldigung sein, daß er mit einem bestimmten Menschen nicht auskommt. Daher darf die Tatsache, daß es unter Menschen immer wieder auch schwierige Beziehungen gibt, erst recht nicht ein Argument sein, das sogar ein reguläres Verfahren begründet, mit dem diese Schwierigkeiten (d.h. konkret: bestimmte Menschen) ausgeschlossen werden sollen. Das ist weit schlimmer als selbst tiefe Konflikte. Gerade das Christentum darf dem Leiden nicht aus dem Weg gehen. Auch nicht um einfacher, glatter Entscheidungen willen. Auch hier ist übergeordnet wieder das Menschliche und damit Christliche selbst. Mit welchem Recht schließe ich jemanden von Entscheidungen aus, bloß weil ich mit ihm nicht gut arbeiten zu können meine?

Man stelle sich das Ideal des Christentums in bezug auf Gemeinde vor Augen, das ja Die Christengemeinschaft sogar im Namen auf das Stärkste bekräftigt. Wie kann es sein, daß es gar nicht die Gemeinde ist, die den Gemeinderat bildet, sondern daß sie völlig ohne sie abgelaufene Entscheidungen nur noch bestätigen darf? - Das Ideal ist die Pfingstgemeinde, die in einträchtigem Zusammenwirken die Impulse jedes einzelnen zum Wohle des Ganzen zu ihrer vollen Entfaltung bringen kann. Dies ist doch wohl ein ganz wesentlicher Aspekt des Bildes vom „Ausgegossensein des Heiligen Geistes“. Man denke auch an das Wort Rudolf Steiners: Heilsam ist nur, wenn im Spiegel der Menschenseele sich bildet die ganze Gemeinschaft und in der Gemeinschaft lebet der Einzelseele Kraft... - Ich denke auch, man darf sich vorstellen, daß der Gemeindeengel dann zu seiner vollen Wirkmöglichkeit kommen kann, wenn in der Gemeinde die Kraft jedes Einzelnen zu leben beginnt. Außerdem können Impulse, die Einzelne in sich erleben, immer solche sein, die der Gemeindeengel in die Gemeinde tragen will. Muß man nicht alles daran setzen, das gemeinsame Arbeiten gerade in der Verschiedenheit zu üben?

Ein letzter Aspekt betrifft den Bereich des Karma. Als Christ fühle ich die Aufgabe, ständig an mir und den Kräften meines höheren Ich (bzw. meiner Verbindung mit Ihm) zu arbeiten, um mit meinem Menschenbruder auch dann gemeinsam tätig sein zu können, wenn er eine ganz andere Individualität ist, die meinen Neigungen ziemlich widerspricht. Als Mitglied der Christengemeinschaft kann ich mir die Überzeugung erwerben, daß wir durch karmische Beziehungen miteinander verbunden sind. Ich kann es dann auch von daher als Aufgabe ansehen, an der Überwindung von Antipathien und zunächst gegebenen Unfähigkeiten zu arbeiten. Ich kann gerade die Schwierigkeiten als mir durch die geistigen Gesetze des Karma gestellte Aufgaben sehen. – Durch die Kooptation entscheidet nun aber ein kleiner Kreis über Fragen, die die ganze Gemeinde betreffen, und über seine eigene Zusammensetzung. So wird durch jede Überlegung, die irgendwie von Antipathien beeinflußt wird (indem an bestimmte Menschen bei der Kooptation von vornherein nicht gedacht wird), das Wirken und der Ausgleich von Karma behindert, und es dürfte tendenziell auch weiterhin mehr ungutes Karma verursacht werden, als wenn die betreffenden Menschen gehalten wären, sich direkt auseinander- bzw. (besser gesagt) zusammenzusetzen. Aber selbst wenn man sich um absolute Objektivität bemühen könnte, dürfte das Karma am ehesten dann heilsam wirken, wenn die Entscheidung, wer mit wem arbeiten soll, nicht bei einzelnen Menschen liegt, sondern im Grunde eben dem Karma überlassen wird. Ich nehme an, daß in Entscheidungen, an denen alle Mitglieder beteiligt sind, sich eher objektive Schicksalsbeziehungen aussprechen können. Ganz sicher ist dies jedoch der Fall, wenn man Formen finden könnte, wo über die „formelle Berechtigung“ jeder individuellen Initiative zur Übernahme von Verantwortung überhaupt nicht durch Dritte entschieden wird. Dann würden sich Menschen (karmisch) frei zusammenfindenden, und es ginge nur darum, sich die vor ihnen stehenden Aufgaben am besten zu teilen.

Die Frage der Verantwortung

Hier wäre zunächst zu fragen: Besteht das gesamte Gemeindeleben aus den Bereichen Kultus, Seelsorge und Verkündigung, für die die Pfarrer die geistliche Leitung beanspruchen, oder ist ein Pfarrer in bestimmten Bereichen Mitglied unter Mitgliedern? Was wäre der Unterschied einer Mitgliedergemeinde zu einer „Pfarrergemeinde“? An Entscheidungen, die alle Mitglieder betreffen, müßten alle auch grundsätzlich gleichermaßen beteiligt sein. Es muß grundsätzlich der beste Wille des Einzelnen vorausgesetzt werden, daß es ihm um die Sache und generell um das Wohl der Gemeinde geht. Daß in jedem Menschen auch Subjektives und Egoistisches lebt, ist klar. Ebenso klar ist aber auch, daß das Streben aller nach richtigen Entscheidungen jeden erkannten Egoismus sogleich in die Schranken weisen könnte. Wenn man die Gefahren des Subjektiven und der Sache nicht Dienlichen prinzipiell ausschalten wollte, müßte man zur Monarchie zurückkehren - und würde so doch zugleich nur die größte Subjektivität heraufbeschwören. Weiter unten werde ich noch ausführlicher auf die Frage der Verantwortung eingehen.

Die Aufgabe im Sozialen

Man kann sich einem Ideal nur durch reale innere Arbeit annähern. Wenn sich eine Gemeinde auch nur einen Schritt auf das Ideal von Christen-Gemeinschaft zubewegen will, muß sie ganz direkt ins Auge zu fassen, was das Wesen des Sozialen eigentlich ist. Man müßte sich seinem Verständnis immer wieder gemeinsam annähern, und aus einem vertieften Verständnis heraus dann die gemeinsame Aufgabe seiner Übung ergreifen.

Es wurde nie bezweifelt, daß das Soziale als menschliches Miteinander neben der Beziehung zur göttlichen Welt den Kernbereich des Christseins ausmacht. Was ist das Soziale? Daß ich anfange, den Menschenbruder als Bruder zu erleben. Daß ich nicht mich, sondern den anderen Menschen in den Blick nehme - und zwar nicht aus meiner Sicht, sondern wirklich ihn selbst. Und im Handeln: daß ich nicht mich, sondern den anderen und dasjenige, dessen er bedarf, zum Motiv meines Handelns mache. - Das fängt z.B. schon beim vertieften Üben wirklichen Zuhörens an.

Was bedeutet es, einen anderen Menschen wirklich als Ich anzuerkennen wie mich selbst? Daß ich ihm wie mir prinzipiell die volle Fähigkeit zur Verantwortung zuspreche. Daß ich sehe, daß wir den realen Zukunftsaufgaben immer nur gemeinsam gerecht werden können, nie aber, indem ich ihn ausschließe. - Wir alle sind mit unseren Fähigkeiten in der Entwicklung. Die meisten Fähigkeiten bilden sich nur im menschlichen Miteinander, und das Soziale ist es auch hier, einander auf Übersehenes und Unberücksichtigtes oder auch Subjektives hinzuweisen - nicht aber, sich gegenseitig aus der gemeinsamen Verantwortung ausschließen zu wollen. Die wichtigsten und auch für die Gemeinschaft wertvollsten Fähigkeiten entstehen erst, wenn man das Soziale selbst im vollen Umfang als Aufgabe versteht und ergreift, und durch alle Schwierigkeiten hindurch immer wieder versucht, das Grundphänomen des Sozialen, die Begegnung von Ich zu Ich, zur Grundlage seines Handelns zu machen.

Die Aufgaben des neuen Organs

Auf diese Weise ergeben sich auch die konkreten Aufgaben des neuen, frei aus allen zur Übernahme von Verantwortung bereiten Menschen sich bildenden Organs „Gemeinderat“. Er könnte lebendig in der Gemeinde stehen und Initiativen sowohl anregen als auch aufgreifen, unterstützen, fördern und bekannt machen. Und er könnte selbst durch vielfältige Initiativen versuchen, Möglichkeiten zu schaffen, wo zukunftsweisende Fähigkeiten geübt werden können. – Das ist alles das genaue Gegenteil eines „Organs“, dessen Mitglieder meinen könnten, als kleiner Kreis über die grundlegenden Angelegenheiten der Gemeinde entscheiden zu müssen und zu können. Das neue Organ der Gemeinde würde nicht die Berechtigung beanspruchen, Initiativen abzusegnen, sondern solche sich frei entfalten lassen (Pinnwand, Gemeindezeitung, Gesprächsabende) und selbstlos fördern. Mit einer solchen Gemeindebildung würde man sich genau in Richtung der Gegenwarts- und Zukunftsaufgaben bewegen!

Ein kooptierter Gemeinderat, der (wenn er überhaupt in Erscheinung tritt) nicht wirklich zu freien Initiativen der Gemeindemitglieder anregt, behindert und hemmt zwangsläufig das Gemeindeleben solange, wie die Mitglieder vom Gemeinderat überhaupt noch etwas erwarten. Die Fähigkeiten und Initiativkräfte jedes Einzelnen finden dann ihre vollen Lebensmöglichkeiten, wenn man sich einander in den Impulsen und Kräften fördert und gegenseitig selbstlos auf das schaut, was der andere bzw. die anderen aus bestem Wollen in das Ganze einbringen wollen. Und auch nur dann kann der Gemeindeengel wahrhaft wirken. Sein Wirken offenbart sich ganz erst darin, wie die Einzelnen mit ihren vielfältigen Impulsen schließlich in einem größeren Ganzen zusammenwirken. - Wer schon vorher beurteilen will, ob dies oder jenes dem Ganzen dienlich sei, mag aus seinen vorgefaßten Vorstellungen, was das Ganze oder sein Wohl sei, meinen, dazu imstande zu sein – von dem wahren Wesen einer Gemeinschaft hat er bei solchen Urteilen noch nichts erfaßt.